Der Hochwasserschutz ist ein Gemeinwohlbelang von überragender Bedeutung. Deshalb ist es in der Regel gerechtfertigt, wenn die Behörde den Sofortvollzug einer Planfeststellung für eine Hochwasserschutzmaßnahme anordnet. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Beschluss festgestellt (Aktenzeichen: 8 ...
VGH München betont überragende Bedeutung des Hochwasserschutzes
Hochwasserschutz maßgebliches Ziel von WHG und BayWG
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