Die vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen ist für Hamburg keine Option. Eine vierte Reinigungsstufe zur Reduktion von Arzneimitteln im Wasser sei weder gesetzlich gefordert noch aufgrund entsprechender Grenzwertfestlegung für bestimmte Abwasserparameter notwendig, heißt es in der Antwort des Senats auf eine Kleine ...
Vierte Reinigungsstufe für Hamburg keine Option
Ähnliche Artikel
© 2015 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.