Der Bundestag hat Mitte November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Drucksache 21/1866, 21/2469) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (Drucksache 21/2753) mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bewertet zwar die Stromsteuerentlastung für die Industrie sowie die nach seiner Auffassung längst überfälligen Erleichterungen für Speicher und Elektromobilität positiv. Allerdings drohten den Verbrauchern und dem Mittelstand höhere Entgelte beim Abwasser und bei der Fernwärme, heißt es in einer Mitteilung des VKU.
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