In der geplanten Rechtsverordnung zum IT-Sicherheitsgesetz sind für die kommunale Wasserwirtschaft vor allem die Schwellenwerte von besonderer Bedeutung. Nach VKU-Informationen sollen diese nun so gewählt werden, dass im Sektor Wasser/Abwasser nur größere kommunale Ver- und Entsorger in die Pflicht genommen werden ...
VKU: IT-Sicherheitsgesetz könnte nur „Größere“ in Pflicht nehmen
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