Die Rechtssicherheit bei der Gebührenkalkulation der kommunalen Abwasserentsorger ist in Schleswig-Holstein nach Auffassung des VKU mit der Neufassung des Landeswassergesetzes Schleswig-Holstein, die zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist, wiederhergestellt. Dies sei durch einen Änderungsvorschlag zur Definition von ...
VKU: Wassernovelle in Schleswig-Holstein stellt Rechtssicherheit wieder her
Gräben und Mulden zur Abwasserbeseitigung sind keine Gewässer
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