VKU: Wasserwirtschaft ist im Gesetz zum Sondervermögen ausdrücklich zu benennen

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordert, dass der Bereich der Wasserwirtschaft im Errichtungsgesetz für das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ausdrücklich genannt und gefördert wird. Das geht aus der aktuellen Stellungnahme des VKU zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundesministeriums der Finanzen hervor.

Die Wasser- und Abwasserwirtschaft steht dem VKU zufolge  vor Investitionen zur Instandhaltung und Anpassung an den Klimawandel der Infrastruktur von 800 Milliarden Euro bis 2045. Dieser Investitionsbedarf müsse in die Auflistung des § 4 Abs. 1 SVIKG ausdrücklich als Zweck aufgenommen werden.

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