Wasserkraft gilt als „im überragenden öffentlichen Interesse stehend“

Gesetz zum EEG-Ausbau: Wasserkraft jetzt behandelt wie andere Erneuerbare

Auch die Wasserkraft gilt als „im überragenden öffentlichen Interesse stehend“ – wie alle erneuerbaren Energien. Das geht aus dem Gesetz „zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ hervor, das der Bundestag heute als Bestandteil des Osterpakets zur Energiepolitik beschlossen hat. Im ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung war der Wasserkraft im Gegensatz zu allen anderen erneuerbaren Energien nicht den Status des „überragenden öffentlichen Interesses“ zugebilligt worden. Die zunächst vorgesehene Streichung der EEG-Förderung für Kleinanlagen mit einer Leistung bis 500 kW entfällt....

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