Wasserlieferung darf nur bei Rückständen bei der Wasserversorgung eingestellt werden

VG Freiburg: Einstellung wegen Abwassergebühren rechtswidrig

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Ein Versorger darf einem Kunden das Wasser nur im Zusammenhang mit Forderungen aus dem Wasserversorgungsverhältnis abstellen. Die Versorgung mit Wasser darf aber nicht eingestellt werden, weil der Verbraucher seinen finanziellen Verpflichtungen wegen anderer öffentlicher Forderungen, etwa wegen offener Gebühren ...

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