Bei der Nutzung von Grundwasser soll in Nordrhein-Westfalen ein Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung, soweit sie die Versorgung und damit die Gesundheit der Bevölkerung sicherstellt, gegenüber anderen Entnahmen gelten. Das ist einer der Inhalte des Gesetzentwurfs zur Änderung des Landeswasserrechts in ...
Wassernovelle NRW in Ausschüsse überwiesen
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