In dem Koalitionsvertrag findet sich auch ein interessanter Absatz zu den Gebühren. In dem Kapitel über den Verbraucherschutz heißt es, die Grundversorger von Strom, Gas, Wärme und Wasser verpflichtet werden, säumigen Kundinnen und Kunden eine Versorgung auf Basis von Vorauszahlungen anzubieten, wenn die Kundin ...
Wasserversorgung auf Basis von Vorauszahlungen
Koalitionsvertrag:
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