Bei der Wasserwiederverwendung müssen Kläranlagenbetreiber und Betreiber einer Aufbereitungsanlage wirtschaftlich getrennt arbeiten. Sie dürfen eigentumsrechtlich nicht verbunden sein, fordert die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) in ihrer am Mittwoch vergangener Woche vorgelegten Stellungnahme zum ...
„Wasserwiederverwendung darf nicht auf Kosten der Abwasserentsorgung gehen“
AöW: Für alle Mitgliedstaaten verbindliche EU-Verordnung ungeeignet
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