Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD Nord) hat erneut darauf hingewiesen, dass Wiederaufbauarbeiten an der Ahr und deren Nebengewässern sowohl am Gewässer selbst als auch im unmittelbaren Uferbereich nur mit Abstimmung der oberen Wasserbehörde bei der SGD Nord oder der unteren Wasserbehörde bei der ...
Wiederaufbauarbeiten an Ahr müssen abgestimmt werden
Ähnliche Artikel
© 2022 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.