Karsten Specht ist Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). EUWID hat den Geschäftsführer des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) zum Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung befragt.
Ist aus Sicht der kommunalen Wasserwirtschaft der Stellenwert einer sicheren Wasserver- und Abwasserentsorgung im Koalitionsvertrag angemessen berücksichtigt worden?
Die Koalitionäre setzen wichtige Impulse und knüpfen an die Forderungen an, die wir als kommunale Wasserwirtschaft an eine neue Bundesregierung gestellt haben. Es hätte sicherlich an der ein oder anderen Stelle noch ein wenig konkreter und ausführlicher sein dürfen, aber ja: Wir sind im Großen und Ganzen zufrieden.
Welche Punkte des Koalitionsvertrags sind für die kommunale Wasserwirtschaft besonders relevant? An welchen Stellen ist er evtl. zu scharf und an welchen zu unkonkret?
Die neue Bundesregierung erkennt den Investitionsbedarf in die Infrastrukturen der Wasser- und Abwasserwirtschaft an, will sie fördern und langfristig preisstabil gestalten. Das greift sehr konkret die Ergebnisse und Forderungen aus unserer gemeinsamen Studie mit Becker Büttner Held zum Investitionsbedarf der Wasserwirtschaft. Dass damit erstmals die Infrastrukturen der Wasser- und Abwasserwirtschaft durch eine Bundesregierung auf die Agenda gesetzt werden, bewerten wir vor dem Hintergrund des vor uns liegenden Investitionsbedarfes als sehr positives Signal.
Grundsätzlich positiv ist ebenso das Bekenntnis zum Verursacherprinzip, weil genau das für die nationale Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie und die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung ganz wichtig sein wird. Dass das unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten und der Verhältnismäßigkeit erfolgen soll, darf die Umsetzung jetzt nicht verkomplizieren. Zudem ist es für notwendige Überlegungen relevant, eine erweiterte Herstellerverantwortung auch für den Trinkwasserbereich zu etablieren.
Problematisch ist aus unserer Sicht die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung sowie das zögerliche Vorgehen bei der Regulierung von PFAS. Hier hätten wir uns von den Koalitionären mehr Mut erhofft. Allerdings hat sich dieser Ausgang schon zu Beginn der Koalitionsverhandlungen abgezeichnet.
Wie bewerten Sie das Bekenntnis zur Nationalen Wasserstrategie – sehen Sie ausreichend Tempo und Verbindlichkeit?
Positiv. Aber Papier ist geduldig: Der Prozess muss nun endlich beschleunigt und über konkrete Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden. Wir reden bereits in der dritten Legislaturperiode über die Strategie. Und ich möchte nicht, dass wir in einer fünften immer noch reden. Da muss es vorwärts gehen.
Gleichwohl: Hinter den priorisierten Maßnahmen der Wasserstrategie stecken viele Vorhaben, die auch aus Sicht der Wasserwirtschaft dringend vorangetrieben werden müssen. Daher ist es wichtig, dass sich auch die neue Bundesregierung der Umsetzung verpflichtet sieht. Eine Strategie wirkt aber auch nur dann, wenn sie mit ausreichenden finanziellen Mitteln hinterlegt ist.
Wie sehen Sie die geplante Aufnahme der Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz?
Der Koalitionsvertrag lässt an verschiedenen Stellen erkennen, dass sich die neue Bundesregierung der Frage annimmt, wie Maßnahmen zur Vorsorge und zur Anpassung an den Klimawandel finanziert werden können. Mit der Einrichtung eines Sonderrahmenplans Naturschutz und Klimaanpassung und der Prüfung, dafür eine Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern, greifen die Koalitionäre eine langjährige VKU-Forderung auf. Wir müssen abwarten, wie sich das auch vor dem Hintergrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag umsetzen lässt.“
Welche konkreten Maßnahmen sollte die kommende Bundesregierung priorisieren, um die Herausforderungen durch Klimawandel, Wasserknappheit und Extremwetterereignisse zu bewältigen?
Bei der Regierungsbildung stand das Thema der öffentlichen Infrastrukturen und das dafür beschlossene Sondervermögen im Mittelpunkt. Wir haben sehr deutlich gemacht, dass in dieser Diskussion jetzt auch die Wasser- und Abwasserinfrastruktur berücksichtigt werden müssen. Wasser ist ein Standortfaktor.
Der Koalitionsvertrag nennt auch darüber hinaus die richtigen Dinge, beispielsweise die geplante Umsetzung der Klimaanpassungsstrategie oder die Beschleunigung von Hochwasserschutzmaßnahmen, wenngleich hier der Verweis auf das Hochwasserschutzgesetz (III) fehlt.
Zudem sollen blau-grüne Infrastrukturen gefördert werden, der Wasserrückhalt in der Fläche und die Grundwasserneubildung. Die künftige Bundesregierung muss sich parallel ebenso darum kümmern, die priorisierten Maßnahmen aus der Wasserstrategie umzusetzen: Beispielsweise die Vermeidung von Nutzungskonkurrenzen oder die Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit.




