Zu Überschwemmungsgebieten im Oderbruch weiter Stellungnahmen möglich

In Brandenburg hat wegen des nach wie vor großen öffentlichen Interesses am Verfahren zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete im Oderbruch Umweltstaatssekretär Gregor Beyer zugesichert, dass Stellungnahmen zu den ausgelegten Kartenentwürfen noch bis Ende März 2025 vom Ministerium angenommen werden. Dieses berichtet, dass die bereits eingegangenen Stellungnahmen derzeit bereits geprüft würden. Es stellt im Hinblick auf die in vielen Schreiben geäußerten Sorgen um den Fortbestand des Oderbruchs als Kulturlandschaft klar, dass mit der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten keinerlei künstliche Flutung oder sonstige Beeinflussung des Wasserhaushalts erfolge.

Überschwemmungsgebiete zeigen demnach lediglich an, welche Fläche von einem hundertjährlichen Hochwasser in Anspruch genommen werden würde. Es müsse bei Weitem nicht das gesamte Oderbruch als Überschwemmungsgebiet festgesetzt werden, heißt es seitens des Ministeriums. Die künftige Überschwemmungsgebietsfläche umfasst 63,8 km² und damit einen Anteil von acht Prozent des 780 km² großen Oderbruchs. Das Überschwemmungsgebiet umfasst 81,6 Prozent landwirtschaftlich genutzte Fläche, Wald und Forst. Hier sei die Landwirtschaft nach guter fachlicher Praxis weiterhin möglich. Besiedelte Flächen, in denen die Bautätigkeit eingeschränkt wird, liegen bei 0,7 km².

Auch Einwendungen, die sich zum Beispiel auf Mängel bei der Entwässerung des Oderbruchs insgesamt und auf die Berechnung der Grenzen des Überschwemmungsgebiets beziehen, würden zurzeit durch das Landesamt für Umwelt eingehend geprüft. Erst wenn alle im Verfahren vorgetragenen Einwendungen ausgewertet sind, wird dem Umweltministerium zufolge über die weitere Vorgehensweise entschieden. Sicher sei, dass der Charakter des Oderbruchs als eine vom Menschen geprägte wertvolle Kulturlandschaft in jedem Fall erhalten bleibe.

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