Zusammenfassung getrennter Kläranlagen zu einer rechtlichen Einheit ist zulässig

Bundesverwaltungsgericht: Systeme müssen gleiche Vorteile bieten

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Die Zusammenfassung technisch getrennter Abwasserbeseitigungsanlagen zu einer einheitlichen rechtlichen Einrichtung ist zulässig, wenn die unterschiedlichen Entwässerungssysteme den Grundstückseigentümern gleiche Vorteile bieten. Das geht aus einem aktuell veröffentlichten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ...

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