Zwölf Golfanlagen in Mecklenburg-Vorpommern entnehmen Grund- oder Oberflächenwasser

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es insgesamt 17 Golfanlagen, bei zwölf dieser Anlagen wird entweder Grundwasser oder Oberflächenwasser auf der Grundlage einer wasserrechtlichen Erlaubnis entnommen. Sechs entnehmen Grundwasser, während die übrigen sechs Oberflächenwasser entnehmen. Im Jahr 2022 betrug die Entnahmemenge rund 400.000 m³, nach etwa 285.000 m³ im Jahr 2021. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 920/Die Grünen vom 23. April 2024 im Schweriner Landtag hervor (Drucksache: 8(3541).

Zu den Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt schreibt die Landesregierung, dass entsprechend § 16 Absatz 2 Nummer 7 des Landeswassergesetzes (LWaG) kein Entgelt erhoben wird, wenn die jährliche Entnahme weniger als 2.000 m³ beträgt. Das war im Jahr 2022 bei einer Golfanlage der Fall. Im Jahr 2022 betrugen die Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt insgesamt rund 27.500 Euro, nach etwa 21.000 Euro im Jahr 2021 – in dem in zwei Fällen nach LWaG kein Entgelt erhoben wurde. Für das Jahr 2023 ist die Entgeltfestsetzung bei den unteren Wasserbehörden noch nicht abgeschlossen.

Aus der Antwort geht darüber hinaus hervor, dass sich drei Golfplätze nahe bei einem Wasserschutzgebiet befinden und zwei Anlagen in einem Wasserschutzgebiet.

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