§ 19 SächsKAG

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Abgrenzung von Teilflächen bei der Beitragsbemessung, weitere Beitragspflichten (1) Ist nach der Satzung bei der Beitragsbemessung die Fläche des Grundstücks zu berücksichtigen, bleiben Teilflächen unberücksichtigt, die nicht baulich oder gewerblich genutzt werden können, soweit sie nicht tatsächlich ...

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