In einem neuen Urteil des sächsischen Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Bautzen geht es um die Abgabengleichheit von Abwassergebühren. Das OVG hat Abwassergebührenbescheide eines Abwasserzweckverbandes für mehrere Veranlagungsjahre aufgehoben. Auf die Berufung der Kläger wird damit das vorinstanzliche Urteil geändert und die Revision nicht zugelassen. Die Kläger wandten sich gegen ihre Heranziehung zu Abwassergebühren durch den beklagten Abwasserzweckverband mittels der Bescheide vom Februar 2017, Februar 2018 und Februar 2019, geht aus den Ausführungen des OVG hervor.
Die Kläger sind demnach jeweils Miteigentümer von zwei Grundstücken, auf denen sie einen Campingplatz bzw. ein Ferienapartmenthaus betreiben. Dem Abwasserzweckverband wurde von seinen Mitgliedsgemeinden die öffentliche Aufgabe der Abwasserentsorgung übertragen. Er betreibt zwei aufgabenbezogene öffentliche Einrichtungen der Abwasserbeseitigung, für deren Benutzung er auf Grundlage seiner Abwassersatzung (AbwS) von den Benutzern Abwassergebühren erhebt.
Gegen die Bescheide legten die Kläger jeweils fristgerecht Widersprüche beim Beklagten ein, die im Wesentlichen damit begründet wurden, dass die Bemessung der Grundgebühr unter Berücksichtigung gestaffelter Verbrauchswerte unzulässig sei. Eine solche Gebühr müsse strikt verbrauchsunabhängig erhoben werden. Erfahren Sie mehr.........




