Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Regionalplan Ruhr gekippt – auch wegen falscher Ermittlungen zum Bedarf an Sand und Kies. Mit den Urteilen hat das Oberverwaltungsgericht den Normenkontrollanträgen des Kreises Wesel und der kreisangehörigen Kommunen Kamp-Lintfort, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn, Alpen, Hünxe und Hamminkeln, mehrerer Grundstückseigentümer aus Hünxe sowie eines am Niederrhein tätigen rohstoffgewinnenden Unternehmens stattgegeben und den Regionalplan Ruhr für unwirksam erklärt.
Nach Durchführung von insgesamt drei Beteiligungsverfahren wurde der Regionalplan Ruhr am 10.11.2023 beschlossen und am 28.02.2024 bekannt gemacht, führt das OVG aus. Er löste die bis dahin für das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR) geltenden insgesamt fünf Regionalpläne ab. Der Regionalplan regelt unter anderem, dass Abgrabungen von Lockergesteinen, wie etwa Kies und Kiessand, nur innerhalb der zeichnerisch festgelegten Bereiche durchgeführt werden dürfen; außerhalb dieser Bereiche sind solche Abgrabungen ausgeschlossen.
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