Ein Wasserverband darf Kosten für die Herstellung eines Anschlusses nicht noch einmal rückwirkend in Rechnung stellen. Zu dieser Entscheidung ist das Verwaltungsgericht Cottbus in einem aktuellen Urteil gekommen (Az.: 6 K 1847/15 vom 20.07.2017). Das Gericht hat einer Grundstückseigentümerin in ihrer Klage gegen ...
Abwasser-Anschluss darf nicht noch einmal rückwirkend in Rechnung gestellt werden
Urteil des Verwaltungsgericht Cottbus zu Schmutzwasseranschluss-Beitrag
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