Gebührensatzungen für Schmutz- und Niederschlagswasser müssen ihre jeweiligen Ermächtigungsgrundlagen vollständig zitieren. Das geht aus einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts hervor (Aktenzeichen: 4 A 347/18 vom 08.12.2020), mit dem das Gericht einen Gebührenbescheid für rechtswidrig ...
Abwasser-Gebührensatzungen müssen Ermächtigungsgrundlage vollständig zitieren
VG Schleswig-Holstein erklärt Gebührenbescheid für rechtswidrig
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