Die Erhebung von Abwasserbeiträgen durch den Zweckverband Beilrode-Arzberg ist rechtswidrig, weil seine 2006 erlassene Abwassersatzung in dem Bereich unwirksam ist. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht am Montag vergangener Woche in mehreren Urteilen entschieden (Az.: 5 A 228/13, 5 A 229/13, 5 A 230/13, 5 A ...
Abwasserbeiträge durch ZV Beilrode-Arzberg rechtswidrig
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