Das Verbot der Doppelbelastung steht der Erhebung eines Abwasserbeitrags nicht entgegen, wenn ein Beitrag in der Vergangenheit nur für eine Teilfläche des Grundstücks entstanden war, weil die weiteren, jetzt veranlagten Grundstücksflächen im Außenbereich lagen. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Lüneburg in einem Urteil getroffen.
Die Kläger, Eigentümer einer Grundstücksfläche in Ortsrandlage im Gebiet der Gemeinde, wenden sich dagegen, dass sie zu einem Abwasserbeitrag herangezogen werden sollen, so das Gericht zum Sachverhalt. Der beklagte kommunale Zweckverband betreibt unter anderen für das Gebiet der Samtgemeinde und der zu dieser gehörenden Gemeinde, in deren Gemeindegebiet das Grundstück liegt, eine Einrichtung zur zentralen Abwasserentsorgung....