Ist für ein Grundstück auf der Grundlage früheren Rechts für die gesamte Fläche nach Herstellung eines Abwasserkanals und Fertigstellung des Grundstücksanschlusskanals eine Abwasserbeitragspflicht bereits entstanden, entsteht diese zu einem späteren Zeitpunkt infolge einer höheren baulichen Ausnutzung ...
Abwasserbeitragspflicht entsteht bei einer höheren baulichen Ausnutzung nicht erneut
Es geht um eine im Innenbereich gelegene frühere landwirtschaftliche Hofstelle
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