Die Bemessung der Schmutzwassergebühr nach dem Einwohnergleichwert verstößt gegen geltendes Recht, da sie keinen finanziellen Anreiz zum schonenden Umgang mit der Ressource Wasser schafft. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Münster in einem Urteil getroffen (Az.: 7 K 499/10 vom 06.01.2012), mit dem es ...
Abwassergebühr nach Einwohnergleichwert verstößt gegen geltendes Recht
Satzung muss Anreiz zum sparsamen Umgang mit Wasser schaffen
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