Abwassergebühr nach Einwohnergleichwert verstößt gegen geltendes Recht

Satzung muss Anreiz zum sparsamen Umgang mit Wasser schaffen

|
|

Die Bemessung der Schmutzwassergebühr nach dem Einwohnergleichwert verstößt gegen geltendes Recht, da sie keinen finanziellen Anreiz zum schonenden Umgang mit der Ressource Wasser schafft. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Münster in einem Urteil getroffen (Az.: 7 K 499/10 vom 06.01.2012), mit dem es ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -