Die Bemessung der Schmutzwassergebühr nach dem Einwohnergleichwert verstößt gegen geltendes Recht, da sie keinen finanziellen Anreiz zum schonenden Umgang mit der Ressource Wasser schafft. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Münster in einem aktuellen Urteil getroffen, mit dem es einen Abgabenbescheid aufgehoben hat, der die Schmutzwassergebühren auf Grundlage des Einwohnergleichwertes festgesetzt hat.
Abwassergebühr nach Einwohnergleichwert verstößt gegen geltendes Recht
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