Eine Vorschrift in einer Abwassergebührensatzung, die ausschließt, zur Befüllung von Schwimmbädern verwendetes Wasser, das nicht über die öffentliche Abwasseranlage entsorgt wird, von der Abwassergebührenpflicht abzusetzen, verletzt Art. 3 Abs. 1 GG. Gleiches gilt für eine Satzungsvorschrift, die die Absetzung ...
Abwassergebührensatzung bei Ausschluss der Absetzung einzelner Wassermengen nichtig
OVG Saarlouis: Satzungsvorschriften verletzen Gleichheitsgrundsatz
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