Abwassergebührensatzung der Stadt Cottbus teilweise nichtig

Das Verwaltungsgericht (VG) Cottbus hat auf Grund einer mündlichen Verhandlung vom 18. Juli 2024 Gebührenbescheide zur Finanzierung der zentralen Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung aufgehoben. Wie das VG mitteilt, heißt es in der den Beteiligten nunmehr zugestellten schriftlichen Urteilsbegründung im Wesentlichen, die Gebührensätze für die leitungsgebundene Schmutzwasserbeseitigung in der Abwassergebührensatzung der Stadt vom 25. November 2020 seien unwirksam.

Ein Wechsel der Aufwandsfinanzierung von einer gemischten Beitrags- und Gebührenfinanzierung zu einer reinen Gebührenfinanzierung sei nur bis zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem Beiträge wegen „hypothetischer Festsetzungsverjährung“ nicht mehr erhoben werden konnten. Hier verstoße der Wechsel des Finanzierungssystems gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes. Geschützt sei ebenfalls das Vertrauen der Bürger, sich auch über Benutzungsgebühren nicht mehr an der Deckung des beitragsfinanzierten Teils der Anschaffungs- und Herstellungskosten der Einrichtung beteiligen zu müssen.

Bei der Kalkulation von Benutzungsgebühren müsse nach brandenburgischem Landesrecht bei der Ermittlung der Verzinsung und der Abschreibungen der aus Beiträgen „aufgebrachte“ Eigenkapitalanteil außer Betracht bleiben. Das Gericht schließe sich aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. Oktober 2023) an....

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