Die Abwasserverordnung zielt nach dem Vorsorgeprinzip auf den Abbau von Schadstoffen ab. Anders als Regelungen nach dem Immissionsprinzip haben ihre Anforderungen keinen zwingenden Bezug zum konkreten Belastungszustand des jeweiligen Gewässers. Diese Feststellung hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Beschluss ...
Abwasserverordnung hat vorsorgenden Abbau von Schadstoffen zum Ziel
Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde von Textilveredler zurück
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