Abwasserzweckverbände können sich bei eigener Einleitung nicht auf die Vorschriften zur Kleineinleitung berufen. Diese Feststellung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in zwei Urteilen getroffen (Aktenzeichen BVerwG 9 C 3.23 und BVerwG 9 C 4.23 vom 13.11.2024), die sich mit Fällen aus dem Freistaat Sachsen befassen. Nach dem bundesweit geltenden Abwasserabgabengesetz (AbwAG) erheben die Länder für das Einleiten von Abwasser in Gewässer eine Abgabe, erläutert das BVerwG. Diese Abwasserabgabe richte sich nach der Schädlichkeit des Abwassers, die im Regelfall anhand des die Abwassereinleitung zulassenden Bescheids ermittelt wird....
Abwasserzweckverband kann sich bei eigener Einleitung nicht auf Vorschrift zu Kleineinleitung berufen
BVerwG erklärt Berechnung nach der Schädlichkeit für rechtmäßig
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