Einem Abwasserzweckverband kommt bei der Ausgestaltung der Maßstabsregelung für die Beiträge ein weites Ermessen zu. Begrenzt werde dieses weite Ermessen, insbesondere bei der Definition des „beitragsrelevanten Vollgeschosses", durch das Vorteilsprinzip, heißt es in einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts ...
Abwasserzweckverband kommt beim Beitragsmaßstab weites Ermessen zu
OVG Thüringen: Verband nicht an einer eigenständigen Definition gehindert
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