Wenn einem Beitragsbescheid die satzungsrechtliche Grundlage fehlt, hat er keinen Bestand – er ist nicht rechtens. Nach einem aktuellen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg kann der in diesem Fall klagende Wasserzweckverband demnach keine rückwirkenden Beiträge für ein ...
Altanschließer: Ohne satzungsrechtliche Grundlage hat Bescheid keinen Bestand
Wasserverband mit Antrag auf Zulassung der Berufung vor OVG erfolglos
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