Altanschließer-Problematik: Höchstrichterliche Entscheidung ergangen

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Die Frage, ob Grundstückseigentümer in Mecklenburg-Vorpommern bis zum 31. Dezember 2008 auch dann zu Anschlussbeiträgen für die Abwasserentsorgung herangezogen werden konnten, wenn ihre Grundstücke schon zu DDR-Zeiten an die Kanalisation angeschlossen waren, ist höchstrichterlich entschieden worden.

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