Der nach den Altanschließer-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bestehende Vertrauensschutz auf die bis Februar 2004 geltende Rechtslage setzt voraus, dass die Anschlussmöglichkeit bis Ende 1999 geschaffen worden ist. Diese Feststellung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem ...
Altanschließer: Vertrauensschutz setzt Anschlussmöglichkeit bis Ende 1999 voraus
OVG-Beschluss zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht
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