Altrecht auf Gewässerbenutzung muss nicht für alle Zukunft erhalten bleiben

VGH: Es gibt keinen Bestandsschutz für Gewässerbenutzer

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Selbst ein Altrecht auf Gewässerbenutzung begründet kein schutzwürdiges Vertrauen, für alle Zukunft uneingeschränkt erhalten zu bleiben oder dem Inhaber nur im Wege der Enteignung genommen werden zu können. Diese Feststellung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München in einem Beschluss getroffen ...

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