Ein Abgabenbescheid muss nicht deshalb ungültig sein, weil er an ein erloschenes Unternehmen als Beitragsschuldner adressiert ist, das in einer Fusion aufgegangen ist. Im Wege der Auslegung ist es zu verstehen, dass der Rechtsnachfolger Adressat des Bescheids ist, heißt es in einem aktuell veröffentlichten Urteil ...
An Rechtsvorgänger adressierter Abgabenbescheid kann zulässig sein
BVerwG sieht keinen Verstoß gegen Bestimmtheitsgebot
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