Angaben zu Betriebskosten für Wasser und Abwasser sind keine Umweltinformationen

VGH Hessen: Behaupteter Umweltbezug alleine nicht ausreichend

|
|

Angaben über die Kosten für den Betrieb der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind keine Umweltinformationen. Das geht aus einem unanfechtbaren Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Hessen hervor (Az.: 5 A 687/16.Z vom 10.8.2016). Grundsätzlich muss jemand, der einen Anspruch auf Zugang zu ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -