Das Argument, der Anschluss- und Benutzungszwang stelle einen Widerspruch zum sparsamen Umgang mit Wasser dar, hat einem Grundstückseigentümer vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht zum Erfolg verholfen. Der Eigentümer wandte sich gegen die Verpflichtung, sein Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage ...
Angeblicher Verstoß gegen Wasserspargebot befreit nicht vom Anschlusszwang
BVerwG: Revision nur bei klärungsbedürftiger Frage des Bundesrechts
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