Anlagenbetreiber im Sinne des Wasserrechts ist, wer die Kosten trägt und den Nutzen hat

Gefahren für das Grundwasser begründen besonderes Vollzugsinteresse

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Betreiber einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist, wer ihre Kosten trägt und Nutzen aus ihr zieht. Damit gilt derjenige als Betreiber, der damit in tatsächlicher sowie rechtlicher Hinsicht über die Anlage bestimmt und auch wirtschaftlich für sie verantwortlich ist, heißt es in einem ...

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