Eine Grundstückseigentümerin, die bereits im vergangenen Jahr erfolglos gegen die Anordnung des Rückbaus illegal errichteter Stauanlagen in einem Gewässer durch das Landratsamt Ostallgäu geklagt hatte, hatte auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH Bayern) keinen Erfolg. Der VGH lehnte am 14. Januar ...
Anordnung des Rückbaus illegal errichteter Stauanlagen: VGH Bayern lehnt Berufung ab
Keine Zweifel an Richtigkeit der Entscheidung des VG Augsburg vom 5. Juli
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -
Themen des Artikels
Kategorie des Artikels