Das Gesundheitsamt kann zur Sicherstellung einer einwandfreien Beschaffenheit des Trinkwassers präventive Maßnahmen anordnen. Dies soll vor allem dann möglich sein, wenn bereits Verstöße gegen die Grenzwerte nach § 5 Abs. 2 oder § 7 TrinkwV vorlagen. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts München ...
Anordnung präventiver Maßnahmen zum Schutz von Trinkwasser durch Gesundheitsamt zulässig
VG: Keine aufschiebende Wirkung / öffentliches Vollzugsinteresse überwiegt
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