Ein Anschlussbeitrag für die Wasserversorgung kann nur erhoben werden, wenn eine betriebsfertige öffentliche Wasserversorgungsanlage vorhanden ist. Das geht aus einem unanfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor, mit dem das OVG ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) ...
Anschlussbeitrag setzt betriebsfertige öffentliche Wasserversorgungsanlage voraus
OVG bestätigt Aufhebung von Trinkwasser-Beitragsbescheid
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