Verlangt ein Eigentümer von einem durch einen Planfeststellungsbeschluss begünstigten Unternehmen, für den Anschluss seines Grundstücks an die Wasserversorgung aufzukommen, muss ein klarer Ursachenzusammenhang bestehen. Ein Anspruch kann sich nur dann ergeben, wenn ein „Trockenfallen“ des Brunnens der ...
Anspruch auf Anschluss wegen trockenen Brunnens erfordert Ursachenzusammenhang
Klage gegen Eisenbahnunternehmen vor BVerwG nicht erfolgreich
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -