Das Landgericht Bonn hat eine Klage der Kölner Rheinenergie AG abgewiesen, bei der es um Ansprüche des Versorgungsunternehmens aus einem Wasserlieferungsvertrag mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) ging (AZ: 1 O 95/19 vom 17. Juni 2020). Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. Bei ...
Ansprüche aus einem Wasserlieferungsvertrag: Gericht weist Klage der Rheinenergie zurück
Beklagt wurde der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW)
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