Um die Bevölkerung vor Krankheit zu schützen, darf die zuständige Behörde die Einstellung einer Trinkwasserversorgung anordnen. Das geht aus einem unanfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor, mit dem das OVG die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln ...
Auch bei Wasserverteilung sind mindestens anerkannte Regeln der Technik einzuhalten
OVG NRW bestätigt Einstellung einer Wasserversorgung
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