Auch bei Wasserverteilung sind mindestens anerkannte Regeln der Technik einzuhalten

OVG NRW bestätigt Einstellung einer Wasserversorgung

|
|

Um die Bevölkerung vor Krankheit zu schützen, darf die zuständige Behörde die Einstellung einer Trinkwasserversorgung anordnen. Das geht aus einem unanfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor, mit dem das OVG die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -