Auch wenn die Grenzwerte einer Kläranlage durch ein unverschuldetes einmaliges Ereignis überschritten werden, kann dies zu einer höheren Abwasserabgabe führen. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach in einem Urteil festgestellt (Aktenzeichen: AN 19 K 19.00587 vom 22.06.2020). Die Beteiligten streiten über die ...
Auch einmalige Grenzwerterhöhung kann sich auf Abwasserabgabe auswirken
Grund der Nichteinhaltung der Überwachungswerte spielt keine Rolle
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