Auflagen wegen potenzieller Wassergefährdung zulässig

Kerosin-Unfall bei Shell

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Eine Wasserbehörde kann Betreibern von potenziell wassergefährdenden Anlagen Auflagen erteilen und Maßnahmen erlassen, um Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu vermeiden. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Köln in einem Beschluss getroffen, mit dem es einen Eilantrag der Shell Deutschland Oil GmbH ...

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