Wurde beim Bau einer Wasserkraftanlage keine Vereinbarung über die Leistungen der Anlage getroffen, ist ein für den gewöhnlichen Gebrauch funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk zu errichten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden hervor (Az.: 9 U 1777/08 vom 9.7.2015). Der ...
Auftragnehmer hat bei Konzeption einer Wasserkraftanlage Spielraum
OLG: Anlage muss verfügbare Wasserkraft bestmöglich nutzen
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