Eine Wohngebäudeversicherung sichert laut einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Nürnberg nicht unbedingt jede Wasserleitung ab (Aktenzeichen: 8 U 3471/20 vom 3. Februar 2021). Wie es im Leitsatz des Urteils heißt, dienen im Außenbereich um ein Gebäude verlegte Drainagerohre, die ausschließlich ...
Aus der Drainage austretendes Wasser bei Rohrbruch ist kein Leitungswasserschaden
Versicherungsfall „Leitungswasser“ liegt laut OLG Nürnberg nicht vor
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