Ausgleichszahlungen durch den Wasserversorger an Landwirte stellten keine Maßnahmen eines Abgabepflichtigen dar, die mit dem Wasserentnahmeentgelt verrechnet werden können. Das geht aus einem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Aktenzeichen: 4 A 409/14 vom 29.01.2018) hervor, mit dem das OVG die ...
Ausgleichszahlungen des Versorgers sind nicht mit Entnahmeentgelt zu verrechnen
OVG: Maßnahmen zur Verrechnung müssen auf Freiwilligkeit beruhen
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